Aussage eines Richters, ab wann ein Vertrag rechtsverbindlich sein soll
Ab und zu besuche ich Gerichtsverhandlungen als interessierter Dritter und wie dann letztendlich die Entscheidungen zu bestimmten Fällen aussehen. Ich sehe dies als Weiterbildung und die praktischen Erkenntnisse für Claimverhandlungen sind Gold wert.
In dieser Verhandlung ging es wie meistens bei Baustreitigkeiten um nachträgliche Kosten des AN, Zeitverzug, Nichterreichen von Milestones and Ziehen von Pönalen durch den AG.
Der Sachvortrag der beauftragten großen Anwaltskanzlei des AG zu Beginn der Verhandlung war imposant und die Aufbereitung der vorgelegten Dokumentation sehr professionell und detailliert. Es war zu erkennen, dass viel Geld in die Hand genommen wurde die Unterlagen und die Argumente perfekt zu präsentieren, denn schließlich steckte ja ein großes Unternehmen dahinter.
Die Erwiderung der Klage sah man schon an den Unterlagen, dass diese nicht so umfangreich war und der Laie hätte sofort gesagt: "Wenig Aussicht auf Erfolg bis keine Chance." Allerdings wurde mir klar, weshalb die beklagte Partei gar nicht tiefer in die Sache eingestiegen ist und wahrscheinlich nur ein Bruchteil an Vorbereitungszeit und -kosten investiert hat. Diese Partei präsentierte nur folgende Fakten aus dem Vertrag:
Unterschrift AN: April 2014
Unterschrift AG: März 2014
Es soll das Angebot vom Dezember 2013 gelten
Der Vertrag soll ab Juni 2013 gültig sein (kein Schreibfehler)
Das Timeschedule Revision 4 war datiert Dezember 2013
Der Baubeginn war Mai 2014 mit Timeschedule 14, da der AG laufend Engineeringpläne nachgereicht hat
Die Klagepartei vom Gericht darauf angesprochen konnte keinen Grund nennen, wieso die Vertragsabteilung solche unterschiedlichen Datumsangaben gewählt hat. Ich glaube, ich brauche den weiteren Verlauf nicht mehr näher ausführen.
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