Der Auftragnehmer muss alles tun, was ihm "billigerweise" zugemutet werden kann, um die Fortsetzung der Arbeiten möglich zu machen – fallen die hindernden Umstände weg, müssen die Arbeiten "ohne weiteres und unverzüglich" wieder aufgenommen werden. Der Auftraggeber ist davon zu benachrichtigen.
Insbesondere im Hinblick auf eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung sollten die Umstände, aus denen sich eine Behinderung ergibt, möglichst detailliert dokumentiert werden. Das gilt auch für die Bemühungen um Alternativen, mit denen versucht wurde, die Arbeiten fortzusetzen. Die Dokumentation ist wichtig, um im Rahmen der Beweisaufnahme der Frage nach dem Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen standzuhalten.
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